AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Emmewasser GmbH

1.       Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Emmewasser GmbH, Schlossstrasse 5, 3427 Utzenstorf (nachfolgend «Emmewasser») gelten für sämtliche Leistungen von Emmewasser, insbesondere für Lieferungen und Montagen sowie für Artikelverkäufe.

Emmewasser bietet ihren Kunden Leistungen im Bereich Lieferung und Montage von Umkehr-osmoseanalgen an, sowie Verkauf von entsprechenden Artikeln. 

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Emmewasser geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Emmewasser. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme respektive Entgegen-nahme von Leistungen von Emmewasser sowie bei Vertragsschluss, diese AGB, einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen, umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

2.       Informationen und Offerten von Emmewasser

Prospekte von Emmewasser sowie die Website www.emmewasser.ch beinhalten Informationen über Leistungen und Artikel. Alle Angaben sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Änderungen bleiben vorbehalten.

Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten sind ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

Offerten von Emmewasser haben die jeweils angegebene Gültigkeitsdauer und sind bis zu deren Ablauf für Emmewasser verbindlich.

3.       Preise

Sämtliche Preisangaben von Emmewasser sind, sofern nichts anderes angegeben, brutto in Schweizer Franken (CHF). Emmewasser ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Ist die Lieferung und Montage nicht Teil der Offerte, gelten die angegebenen Preise stets ab Lager Emmewasser. Liefer- und Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Bei einem Bestellwert von mehr als CHF 150.— ist der Versand kostenlos.

Technische Vorabklärungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Auch nach Vertragsschluss erfolgte Änderungen gehen zulasten des Kunden.

Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zu branchenüblichen Stundenansätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Allfällige im Grundvertrag vereinbarten Konditionen wie Rabatte, Skonti, Abzüge etc. gelten nicht für Nachträge und Regiearbeiten. Für Nachträge und Regiearbeiten sind allfällige Rabatte, Skonti, Abzüge etc. separat zu verhandeln und schriftlich zu vereinbaren.

4.       Vertragsabschluss

Die Offerten von Emmewasser stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Leistungen in Anspruch zu nehmen und/oder Artikel zu erwerben. Mit schriftlicher Annahme der Offerte durch den Kunden, mit der erfolgten Bestellung von Artikeln oder mit Inanspruchnahme von Leistungen von Emmewasser durch den Kunden, kommt der Vertrag zwischen Emmewasser und dem Kunden zustande. Emmewasser versendet in der Regel eine schriftliche Erklärung per E-Mail, welche den Vertragsschluss bestätigt. Für den Kunden sind die geschlossenen Verträge verbindlich.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann oder die bestellten Artikel nicht geliefert werden können, ist Emmewasser berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Emmewasser eingegangen sein, wird die Zahlung entsprechend dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Emmewasser ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

5.       Abonnements

Bei Artikelkauf-Abonnements (z.B. Ersatzfilter-Abonnements) verlängert sich das bestellte Abonnement automatisch um dieselbe Dauer, wenn es nicht einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich durch den Kunden gekündigt wird (per E-Mail genügt).

Emmewasser kann Artikelkauf-Abonnements jederzeit auf das Ende des jeweiligen Folgemonats kündigen.

6.       Zahlungsmodalitäten

Dem Kunden stehen die von Emmewasser angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bei Rechnungsstellung wird der geschuldete Betrag mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.

Die Rechnungen von Emmewasser sind jeweils rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Emmewasser kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinse von 5 % pro Jahr erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit von Rechnungen nicht.

Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Emmewasser berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, die bestellten Leistungen nicht zu erbringen oder diese von einer Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung abhängig zu machen. 

Emmewasser ist in jedem Fall berechtigt, vom Kunden eine ganz oder teilweise Vorauszahlung nach eigenem Ermessen oder eine Bankgarantie oder eine andere Sicherheitsleistung über die ganze (noch) geschuldete Auftragssumme zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist Emmewasser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.       Mitwirkungspflicht des Kunden bei Lieferungen und Montagen

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Lieferort frei zugänglich ist. Mobiliar und Ähnliches hat der Kunde zu entfernen. Ist dies dem Kunden nicht möglich, übernimmt Emmewasser das Räumen des Lieferortes gegen eine Mehrkostenrechnung.

Falls den Monteuren von Emmewasser keine Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die Park-gebühren dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat zudem gemäss Vereinbarung sämtliche notwendigen Pläne und Gewerke sowie das benötigte eigene Montagematerial mass- und termingerecht bereitzustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht oder nicht genügend nach, ist Emmewasser berechtigt, die Lieferung oder Montage zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jegliche Schadenersatzpflicht wird abgelehnt. Bei Terminverschiebungen gehen sämtliche sich daraus ergebenden Mehrkosten zulasten des Kunden.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Zugang zum Wasseranschluss zu gewähren und für einen bereits installierten Wasserhahn zu sorgen. Emmewasser führt keine Bohrungen in Küchenplatten aus.

8.       Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge

Emmewasser ist bestrebt, vereinbarte Termine bestmöglich einzuhalten. Auch aufgrund nicht be-einflussbarer Umstände sind jedoch sämtliche Terminangaben als unverbindliche Richttermine anzusehen. Bei Lieferverzögerungen informiert Emmewasser den Kunden in der Regel umgehend über den Stand der Lieferung. Emmewasser ist berechtigt, Termine gemäss ihrer eigenen Entscheidung auch kurzfristig zu verschieben. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Verzögerungen werden weg-bedungen. 

Emmewasser ist berechtigt, ihre Montagearbeiten sofort zu unterbrechen, wenn Emmewasser der Ansicht ist, die Sicherheitsanforderungen seien, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr ge-währleistet.

Teillieferungen respektive Teilmontagen sind zulässig und berechtigen den Kunden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.

Nutzen und Gefahr gehen nach erfolgter Montage durch Emmewasser auf den Kunden über. Bei reinen Lieferungen ohne Montage gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur, bei Eigenablieferungen bei Übergabe an den Kunden auf diesen über.

Ist die Montage nicht möglich oder die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Leistung oder der Lieferung, kann Emmewasser den Vertrag nach einer schriftlichen Rüge-Mitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Artikel und die Umtriebe in Rechnung stellen. Emmewasser haftet nicht für Ver-zögerungen, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden.

Ergibt sich bei der Prüfung durch Emmewasser, dass die Artikel keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Emmewasser die Umtriebe dem Kunden in Rechnung stellen.

Bei Waren, welche die Monteure von Emmewasser im Einverständnis mit dem Kunden vom Montageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. Emmewasser ist insbesondere ermächtigt, solche Waren auf Kosten des Kunden zu entsorgen. 

9.       Reinigung und Unterhalt

Die notwendige Reinigung, Wartung und Inspektion sowie die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmassnahmen sind in der Verantwortung des Kunden.

Eine regelmässige Wartung ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der erworbenen Gewerke. Dem Kunden wird nahegelegt, diesbezüglich die Empfehlungen des Herstellers zu beachten.

10.   Gewährleistung beim Artikelkauf

Emmewasser liefert Artikel in einwandfreier Qualität. Es gilt eine generelle Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung resp. Montage.

Gewährt der Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist, gilt diese. Es liegt im Ermessen von Emmewasser, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Beschaffenheit und Funktion der Geräte sind unmittelbar nach erfolgter Lieferung und/oder Montage zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen seit Lieferung an Emmewasser gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungs-fehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist Emmewasser gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt.

Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile (z.B. Filter, Batterien, Akkus, etc.) wegbedungen.

Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden oder durch Dritte, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt Emmewasser keine Gewährleistung.

Für vom Kunden eingebrachte oder zur Verfügung gestellte Gewerke, Materialien oder für Gegen-stände, welche auf Wunsch des Kunden bei oder in Geräte von Emmewasser eingebaut oder sonst wie verwendet werden, oder für vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten, wird, auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Artikel von Emmewasser, jegliche Gewährleistung und Haftung wegbedungen. Es gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers respektive Lieferanten.

Bei Mängeln aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt Emmewasser jegliche Gewährleistung ab.

11.   Haftung

Emmewasser schliesst jede Haftung für Schäden, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Emmewasser und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus.

Emmewasser haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Emmewasser haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt (insbesondere bei Pandemien, Epidemien, Streik, Naturkatastrophen etc.), bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten.

Bei Schäden aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt die Emmewasser jegliche Haftung ab.

12.   Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

Utzenstorf, 20. Mai 2023